Volkswagen Tiguan Reparaturanleitung: Gesetzestexte und Vorschriften
Gesetze und Vorschriften
Hinweis
- Die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Vorschriften gelten für die
BRD, in anderen Ländern können andere oder zusätzliche Gesetze oder
Vorschriften gelten.
- Für andere Länder sind die Bezugsquellen über die zuständigen Behörden
zu erfragen.
Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen weltweit zu beobachten. Der
Klimaschutz ist daher einer der wichtigsten Aufgaben der Menschheit. Diese
Aufgabe stellt jedoch alle Beteiligten vor enorme Herausforderungen.
Im so genannten Kyoto-Protokoll werden unter anderem die weltweiten Ziele des
Klimaschutzes definiert. In diesem Protokoll sind neben Reduktionszielen von
Kohlendioxid auch Reduktionsziele für fluorierte Treibhausgase z. B. für das
Kältemittel R134a wegen des hohen Treibhauspotenzials enthalten.
Für das Kfz-Gewerbe sind z. B. auf europäischer Ebene zahlreiche relevante
Gesetze erlassen worden. National ist z. B. in der BRD zusätzlich zur
Präzisierung der europäischen Gesetzgebung ab dem 1. August 2008 die
Chemikalien-Klimaschutzverordnung in Kraft getreten.
- Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
- Verordnung (EG) Nr. 2037/2000
- Verordnung (EU) Nr. 517/2014
- Verordnung (EG) Nr. 706/2007
- Verordnung (EG) Nr. 307/2008
- Richtlinie 2006/40/EG
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (für die BRD)
Wartungs- und Reparaturarbeiten am Kältemittelkreislauf der Klimaanlage
Alle Personen, die an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen Wartungs- und
Reparaturarbeiten durchführen, müssen eine Schulung oder ein Trainingsprogramm
besucht haben und sachkundig sein (Sachkundenachweis). Außerhalb der
Europäischen Gemeinschaft können andere oder zusätzliche Vorschriften gelten.
Im Allgemeinen gilt aber Folgendes:
Betrieb, Instandhaltung, Außerbetriebnahme, Rücknahmeverpflichtung
- Es ist verboten, beim Betrieb, bei Instandsetzungsarbeiten und bei
Außerbetriebnahme von Erzeugnissen, die Kältemittel enthalten, entgegen dem
Stand der Technik, die in ihnen enthaltene Stoffe in die Atmosphäre
entweichen zu lassen.
- Über die Einsatzmenge beim Betrieb und bei Instandhaltungsarbeiten
sollen Aufzeichnungen geführt werden (Betriebstagebuch Kältemittel,
→ Volkswagen InfoNet, Das Handbuch Service; Umweltschutz; Umweltschutz im
Handels- und Sercice-Betrieb; Immisionsschutz; Luftverunreinigende
Stoffe-Kältemittel für Fahrzeugklimaanlagen), damit der
zuständigen Behörde auf Verlangen ggf. ein Verwendungsnachweis vorgelegt
werden kann. Ein Nachweisblatt muss in der EG auf Grund einer Verordnung des
Europäischen Parlaments im Jahre 2005 nicht mehr geführt werden. In Ländern,
welche nicht der EG angehören, können andere Vorschriften gelten.
- Vertreiber der in den oben angesprochenen Verordnungen genannten Stoffe
und Zubereitungen sind verpflichtet, diese Stoffe und Zubereitungen nach
Gebrauch zurückzunehmen oder die Rücknahme durch, einen von ihm bestimmten
Dritten sicherzustellen.
- Instandhaltungsarbeiten und die Außerbetriebnahme von Erzeugnissen, die
Kältemittel enthalten, welche in den angesprochenen Verordnungen genannt
sind. Sowie Rücknahme der in diesen Verordnungen genannten Stoffe und
Zubereitung dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die über die hierzu
erforderliche Sachkunde und technische Ausstattung verfügen.
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrig im Sinne der oben angesprochenen Verordnungen und Gesetze
handelt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig beim Betrieb, bei
Instandhaltungsarbeiten oder bei Außerbetriebnahme von Erzeugnissen. Welche
die angesprochenen Kältemittel enthalten, entgegen dem Stand der Technik,
die in ihnen enthaltene Stoffe in die Atmosphäre entweichen lässt oder
vorsätzlich oder fahrlässig gegen die gültigen oben angesprochenen
Verordnungen und Gesetze verstößt.
Beim Umgang und beim Abfüllen von Druckgasen in andere Druckgasbehälter sind
verschiedene technische Regeln (z. B. TRGS 400, TRGS 402, TRGS 407, TRGS 510,
TRGS 725, TRBS 3145) zu beachten.
Hinweis
Die TRGS sind im nachfolgenden nur auszugsweise dargestellt (Umfänge, welche
Kfz-Hersteller und Werkstätten betreffen).
- TRGS 400 (Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen).
- TRGS 402 (Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung bei Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen: inhalative Exposition).
- TRGS 407 (Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung).
- TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern).
- TRBS 3145 / TRGS 725 (ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen,
Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren).
Hinweis
- Die technischen Regeln Druckgase (TRG), die technischen Regeln für
Gefahrstoffe (TRGS) und die technischen Regeln für Betriebssicherheit
(TRBS). Diese geben den Stand der Technik, der Arbeitssicherheit,
Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche
Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und für
den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen bzw. für Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen wieder.
- Die angegebenen technischen Regeln gelten für die BRD, in anderen
Ländern können davon abweichende Vorschriften und Regelungen gültig sein.
Beim Umgang und beim Abfüllen von Druckgasen in andere Druckgasbehälter sind
verschiedene technische Regeln (z. B. TRGS 400, TRGS 402, TRGS 407, TRGS 510,
TRGS 725, TRBS 3145) zu beachten.
- Allgemeine Bestimmungen für Füllanlagen.
- Begriffsbestimmung und Erläuterung.
- Errichten und Betreiben von Füllanlagen.
Füllanlagen
- Betreffen nicht Fahrzeughersteller und Kfz-Werkstätten.
- Füllanlagen sind Anlagen zum Füllen ortsbeweglicher Druckgasbehälter.
Zur Füllanlage gehören ihre Betriebsstätten und Einrichtungen.
- Erlaubnisbedürftige Füllanlagen sind Füllanlagen, in denen Druckgase in
ortsbewegliche Druckgasbehälter zur Abgabe an andere gefüllt werden.
- Nicht erlaubnisbedürftige Füllanlagen sind Füllanlagen, in denen
Druckgase in orstbewegliche Druckgasbehälter zur ausschließlichen Verwendung
im eigenen Unternehmen gefüllt werden.
Beschäftigte und ihre Unterweisung
Die Beschäftigten sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und wiederkehrend in
angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, zu Unterweisen im Bezug
auf:
- die besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgasen,
- die Sicherheitsvorschriften, insbesondere die vorliegende TRGS und TRBS,
- die Maßnahmen bei Störungen, Schadensfällen und Unfällen,
- die Bedienung und der Wartung der Füllanlage, und zwar unter
Zugrundelegen der Bedienungsanleitung.
Füllanlagen dürfen nur von Personen bedient und gewartet werden, die
- das 18 Lebensjahr vollendet haben,
- die erforderliche Sachkunde besitzen,
- erwarten lassen, dass Sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Unselbstständige Arbeiten dürfen auch von Personen ausgeführt werden, bei
denen die Voraussetzungen nach Nummer 2. 1 Ziffern 1 und 2 nicht gegeben sind.
Füllen von Druckbehältern, für ausländische Behälter und deren Füllen können
andere technische Regeln gelten, die hier nicht erwähnt sind.
- Ein Druckgasbehälter darf nur mit dem Druckgas gefüllt werden, das auf
ihm angegeben ist, und nur in der Menge, die sich aus den Angaben auf dem
Behälter über Druck, Gewicht oder Volumen ergibt (siehe
Druckbehälterverordnung).
- Bei einem Behälter, dessen wahlweise Verwendung für mehrere Druckgase
zulässig ist, müssen das einzufüllende Druckgas, und sofern es sich um ein
Druckgas mit tk ≥ -10 ºC (tk = kritische Temperatur) handelt, das
höchstzulässige Füllgewicht entsprechend TRGS vor dem Befüllanschluss auf
dem Behälter angegeben werden.
- Druckgasbehälter, auf denen der höchstzulässige Überdruck der Füllung
bei 15 ºC in bar angegeben ist, müssen nach Druck (manometrisch) gefüllt
werden. Liegt beim Füllen eine von 15 ºC abweichende Temperatur vor, so ist
der Druck, der der abweichenden Temperatur entspricht, durch das Füllwerk zu
bestimmen; es muss sichergestellt sein, dass im Druckgasbehälter der
zulässige Überdruck der Füllung bei 15 ºC nicht überschritten wird. Zur
Feststellung einer etwaigen Überfüllung sind die gefüllten Behälter
stichprobenweise durch Druckmessung zu kontrollieren.
- Druckgasbehälter, auf denen die höchstzulässige Füllmenge durch das
Nettogewicht (Füllgewicht, zulässiges Gewicht der Füllung) in kg angegeben
ist, müssen nach Gewicht (gravimetrisch) gefüllt werden. Die Behälter sind
während des Füllens zu wiegen und zur Feststellung einer etwaigen
Überfüllung einer anschließenden Kontrollwägung auf einer besonderen Waage
zu unterziehen. Waagen für Kontrollwägung müssen geeicht sein.
- Unter bestimmten Bedingungen dürfen Gase mit tk ≥ +70 ºC aus
Druckgasbehältern von höchstens 150 l Rauminhalt in Druckgasbehälter mit
einem Rauminhalt von höchstens 1000 ccm volumetrisch gefüllt werden. Für das
Füllen von Flüssiggas in Handwerkerflaschen gelten die Bedingungen der TRGS.
- Für Fahrzeugbehälter gelten unterschiedliche TRGS:
- Für Gase mit tk ≥ +70 ºC.
- Für technische Gasgemische mit tk ≥ +70 ºC
- Flüssige tiefkalte Druckgase dürfen abweichend von Nummer 4 nach
Volumen (volumetrisch) gefüllt werden, wenn die Füllanlage und/oder die
Behälter mit Einrichtungen zum Messen oder Begrenzen des Volumens der
Füllung und (ausgenommen Fahrzeugbehälter nach Ziffer 3) zum Messen der
Temperatur der Füllung ausgerüstet sind. Beim Füllen nach Volumen muss
sichergestellt sein, dass das auf dem Behälter angegebene zulässige
Gewicht der Füllung nicht überschritten wird. Zur Feststellung einer
etwaigen Überfüllung sind die gefüllten Behälter gravimetrisch auf einer
geeichten Waage oder - sofern die Druckgase nicht hochgiftig sind -
volumetrisch zu kontrollieren. Die volumetrische Kontrolle setzt
entsprechende Einrichtungen voraus; Füll- und Kontrolleinrichtungen
müssen voneinander unabhängig sein.
- Füll- und Kontrollmessungen dürfen nicht von derselben Person
ausgeführt werden. Kontrollmessungen müssen unmittelbar nach Beendigung des
Füllvorganges durchgeführt werden.
- Überfüllte Behälter sind unverzüglich bis auf die zugelassene Füllmenge
gefahrlos zu entleeren. Im Anschluss daran ist die eingefüllte Druckgasmenge
erneut zu bestimmen.
- Bestimmte Umfänge der TRGS 407 gelten nicht oder nur eingeschränkt für
Behälter für flüssige tiefkalte Druckgase, die weder brennbar noch giftig
sind; verkehrsrechtliche Vorschriften bleiben davon unberührt.
- Bei der Befüllung von Druckgasbehältern mit Gasen im flüssigen Zustand
bei Einfülltemperaturen ≤ -20 ºC darf der Druckgasbehälter (wenn der
Behälterwerkstoff nicht für Temperaturen ≤ -20 ºC geprüft ist) erst dann von
der Füllanlage zur Beförderung abgegeben werden, wenn die Behälterwand eine
Temperatur von ≥ +20 ºC erreicht hat.
R12-Kältemittelkreislauf in R134a-Kältemittelkreislauf umbauen und in
Stand setzen (Retrofit)
Hinweis
- Aufgrund der Umweltsituation und der daraus folgenden Gesetzgebung ist
die Produktion und die Verfügbarkeit von Kältemittel R12 nicht mehr gegeben.
Als Ersatz für das Kältemittel R12 wurde das Kältemittel R134a entwickelt.
- Klimaanlagen, welche für Kältemittel R12 entwickelt und ausgelegt
wurden, dürfen jedoch nicht einfach mit Kältemittel R134a befüllt werden. Um
die einwandfreie Funktion der Klimaanlage auch nach einem Umbau
sicherzustellen, müssen verschiedene Bauteile des Kältemittelkreislaufes
ersetzt werden.
- Eine genaue Beschreibung für die Vorgehensweise beim Umbauen und
Hinweise für die Instandsetzung von umgebauten Kältemittelkreisläufen finden
Sie im
→ Reparaturleitfaden Klimaanlage mit Kältemittel R12 Teil 2 und 3.
Dieser Reparaturleitfaden liegt nur in Papierform vor.
Nachweisführung von Kältemittel
Laut Umweltstatistikgesetz ist über den Verbrauch von Kältemitteln Nachweis
zu führen.
Daher können Kfz-Betriebe damit rechnen, den jeweils zuständigen
statistischen Landesämtern, Auskunft über den Verbrauch an Kältemittel geben zu
müssen. Es wird daher empfohlen über die Einsatzmenge und Betrieb und bei
Instandhaltungsarbeiten Aufzeichnungen zu führen (Betriebstagebuch Kältemittel)
→ Volkswagen-ServiceNet, Umweltschutz; HS Umweltschutz; Immisionsschutz;
Luftverunreinigende Stoffe-Kältemittel für Fahrzeugklimaanlagen, und
der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Hinweis
Ein Nachweisblatt muss in der EG auf Grund einer Verordnung des Europäischen
Parlaments im Jahre 2005 nicht mehr geführt werden. In Ländern, welche nicht der
EG angehören, können andere Vorschriften gelten.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Hinweis
- Die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Vorschriften gelten für die
BRD, in anderen Ländern können andere oder zusätzliche Gesetze oder
Vorschriften gelten.
- Für andere Länder sind die Bezugsquellen über die zuständigen Behörden
zu erfragen.
Vorschriften und Regelungen zum Umgang und zur Entsorgung von Kältemitteln
und Kältemaschinenölen finden Sie in der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und
im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (gilt für die BRD, in anderen Ländern
können davon abweichende Vorschriften und Regelungen gelten).
Entsorgung Kältemittel und Kältemaschinenöl
Kältemittel
Die zur Entsorgung vorgesehenen Kältemittel sind in gekennzeichnete
Recyclingbehälter, unter Beachtung der zulässigen Füllmasse, zu füllen. Beachten
Sie dazu z. B. in der BRD die Chemikalien- Klimaschutzverordnung und das
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (in anderen Ländern können davon
abweichende Vorschriften und Regelungen gelten).
Kältemaschinenöl
Altöl Entsorgung: Volkswagen InfoNet; Gesamtbetrieb; Handbücher &
Händlerliteratur; Handbuch Service; 15. Umweltschutz; unter allgemeine Hinweise
den Link "Umweltschutz im Handels- und Servicebetrieb" folgen; 4.
Abfallentsorgung; 6. Entsorgungswege; g. Altölentsorgung; Kälteöle
Gebrauchte Kältemaschinenöle aus Anlagen mit halogenierten
Kohlenwasserstoffen (mindestens ein Wasserstoffatom durch z. B. der Halogene
Fluor, Chlor, Brom oder Iod ersetzt) sind als besonders überwachungsbedürftiger
Abfall zu entsorgen. Eine Mischung mit anderen Ölen oder Stoffen ist nicht
zulässig. Die sachgerechte Lagerung und Entsorgung hat nach den
Länderrichtlinien zu erfolgen. Beachten Sie dazu z. B. in der BRD die
Chemikalien- Klimaschutzverordnung und das Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (in anderen Ländern können davon abweichende Vorschriften und
Regelungen gelten).
Bezugsquellen der technischen Regeln sowie der Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften für die BRD
Für andere Länder sind die Bezugsquellen über die zuständigen Behörden zu
erfragen
R12-Kältemittelkreislauf in R134a-Kältemittelkreislauf umbauen und in
Stand setzen (Retrofit)
Hinweis
- Die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Vorschriften gelten für die
BRD, in anderen Ländern können andere oder zusätzliche Gesetze oder
Vorschriften gelten.
- Für andere Länder sind die Bezugsquellen über die zuständigen Behörden
zu erfragen.
- Aufgrund der Umweltsituation und der daraus folgenden Gesetzgebung ist
die Produktion und die Verfügbarkeit von Kältemittel R12 nicht mehr gegeben.
Als Ersatz für das Kältemittel R12 wurde das Kältemittel R134a entwickelt.
- Klimaanlagen, welche für Kältemittel R12 entwickelt und ausgelegt
wurden, dürfen jedoch nicht einfach mit Kältemittel R134a befüllt werden. Um
die einwandfreie Funktion der Klimaanlage auch nach einem Umbau
sicherzustellen, müssen verschiedene Bauteile des Kältemittelkreislaufes
ersetzt werden.
- Eine genaue Beschreibung für die Vorgehensweise beim Umbauen und
Hinweise für die Instandsetzung von umgebauten Kältemittelkreisläufen finden
Sie im
→ Reparaturleitfaden Klimaanlage mit Kältemittel R12 Teil 2 und 3.
Dieser Reparaturleitfaden liegt nur in Papierform vor.
Nachweisführung von Kältemittel
Hinweis
- Die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Vorschriften gelten für die
BRD, in anderen Ländern können andere oder zusätzliche Gesetze oder
Vorschriften gelten.
- Für andere Länder sind die Bezugsquellen über die zuständigen Behörden
zu erfragen.
Über die Einsatzmenge beim Betrieb und bei Instandhaltungsarbeiten sollen
Aufzeichnungen geführt werden (Betriebstagebuch Kältemittel,
→ Volkswagen-ServiceNet, Umweltschutz; HS Umweltschutz; Immisionsschutz;
Luftverunreinigende Stoffe-Kältemittel für Fahrzeugklimaanlagen)
damit der zuständigen Behörde auf Verlangen ggf. ein Verwendungsnachweis
vorgelegt werden kann. Ein Nachweisblatt muss in der EG auf Grund einer
Verordnung des Europäischen Parlaments im Jahre 2005 nicht mehr geführt werden.
In Ländern, welche nicht der EG angehören, können andere Vorschriften gelten.
Zurzeit werden auf dem Markt von verschiedenen Herstellern,
Klima-Service-Geräte zum Absaugen, Reinigen und Befüllen von Kältemittel bei
Kfz-Klimaanlagen angeboten.
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Wichtige Reparaturhinweise zu Klimaanlagen
In eine Klimaanlage für Kältemittel R12 darf nicht ohne Umbaumaßnahmen
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